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Umweltschutz

Informationen für Benutzer von Elektro- und Elektronikgeräten

UST-M Spółka z o.o., als Unternehmer, der Elektro- und Elektronikgeräte auf den polnischen Markt bringt (BDO 000009029), informiert gemäß Artikel 13 des Gesetzes vom 11. September 2015 über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Journal of Laws 2015, Pos. 1688) über die korrekte Handhabung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

  1. Es ist verboten, Elektro- und Elektronikaltgeräte zusammen mit
     anderen Abfällen wegzuwerfen – dies wird durch die Kennzeichnung der Geräte mit dem Symbol der selektiven Sammlung (Symbol für durchgestrichene Mülltonnen) bestätigt, was mit der Verpflichtung einhergeht, diese Art von Abfall getrennt zu sammeln.
  2. Elektro- und Elektronikgeräte können gefährliche Stoffe, Gemische und Komponenten enthalten, die bei Freisetzung in die Umwelt eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt sowie für die Gesundheit und das Leben von Menschen und anderen lebenden Organismen darstellen können.
  3. UST-M Spółka z o.o. (GmbH) ist als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Altgeräte aus Haushalten am Verkaufspunkt kostenlos abzuholen, sofern es sich um Altgeräte gleicher Art handelt und die gleichen Funktionen wie die verkauften Geräte erfüllt.
  4. UST-M Spółka z o.o. (GmbH) ist als Vertreiber, der in der Lage ist, den Käufer mit Elektro- und Elektronikgeräten für Haushalte zu beliefern, verpflichtet, Altgeräte aus Haushalten am Ort der Lieferung dieser Geräte kostenlos abzuholen, sofern es sich um Altgeräte gleicher Art handelt und die gleichen Funktionen wie die gelieferten Geräte erfüllt.
  5. Elektro- und Elektronikaltgeräte aus Haushalten, deren Außenmaße 25 cm nicht überschreiten, können in jeder Verkaufseinheit mit einer Verkaufsfläche für den Verkauf von Haushaltsgeräten von mindestens 400 m2 kostenlos abgegeben werden, ohne dass neue Geräte gekauft werden müssen.
  6. Abgesehen von der Möglichkeit der Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß den Nummern 3, 4 und 5 dieser Informationen dürfen Altgeräte nur an zugelassene Sammelstellen, einschließlich kommunaler Sammelstellen, übergeben werden, deren Liste von jedem Gemeindeamt oder Stadtamt zur Verfügung gestellt werden sollte.
  7. Die Haushalte spielen eine Schlüsselrolle im System der ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, dasie direkt an zugelassene Empfänger weitergegeben werden können und unerwünschte soziale Gewohnheiten beseitigt werden, wenn verhindert wird, dass Altgeräte an Orten zurückgelassen werden, die für diesen Zweck nicht vorgesehen sind.

Symbol für die getrennte Sammlung gemäß Nummer 1 dieser Informationen

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